Bauleitplanung / Städtebau

Bebauungsplan "Windpark Grüntal Nord" Gemeinde Sydower Fließ

Die Schaffung von Baurecht für Windenergieanlagen im Naturpark und Landschaftsschutzgebiet ist über ein Zustimmungsverfahren beim Verordnungsgeber und mit dem Instrument der Bauleitplanung möglich. Ziel des Bebauungsplanes ist es, über die Darstellung von Baugebieten, in denen die Windenergieanlagen errichtet werden können, die Standorte der Anlagen sowie die Anzahl der Anlagen konkret festzulegen. Die Errichtung weiterer Windenergieanlagen, die über die festgesetzte Anzahl hinausgehen, wird innerhalb des ca. 83 ha großen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes damit ausgeschlossen.

Auftraggeber
NWind Gmbh

Zeitraum
seit 2017

Leistung
Bebauungsplan, Zustimmungsverfahren MLUK, Führen des Verfahrens und der Verfahrensakte

Geltungsbereich
ca. 83 ha



Zurück